Energiepreispauschale (EEP) über 300€ zu Unrecht besteuert?

Energiepreispauschale zu Unrecht versteuert!Die Energiepreispauschale über die Arbeitgeber auszahlen zu lassen, hat die Regierung letztes Jahr veranlasst. Dabei wurde diese dann auch gleich wieder schön mitversteuert und je nach Gehalt verpuffte die Hälfte auch sofort wieder. Aber das könnte in dieser Form tatsächlich illegal gewesen sein!

 

Auszahlung der Energiepreispauschale?

Im Jahr 2022 wurde zur Kompensation der gestiegenen Energiekosten eine Energiepreispauschale (abgekürzt „EPP“) in Höhe von 300 Euro eingeführt. Die Politik reagierte dadurch auf die steigenden Energiepreise, indem sie allen berufstätigen Personen und Rentnern diese Energiepreispauschale von 300 Euro gewährte. Der Auszahlungszeitpunkt war der 01. September 2022 für Berufstätige und der 01. Dezember 2022 für Rentner. Die Auszahlung erfolgte in vielen Fällen automatisch zusammen mit dem Septembergehalt des Vorjahres oder über die Rentenzahlstelle. Die Auszahlung über die Arbeitgeber wird wegen des Mehraufwandes übrigens auch kritisiert. In einigen Fällen musste die Pauschale, z. B. als Grenzgänger, jedoch nachträglich über die Steuererklärung beantragt werden.

 

Steuerzahlung durch die Energiepreispauschale

Diese Pauschale wurde als steuerpflichtiger Arbeitslohn betrachtet und unterlag dem individuellen Einkommenssteuersatz des Empfängers, wodurch die tatsächlichen Auszahlungsbeträge je nach Steuersatz variierten. Dadurch sollte die Höhe der Energiepreispauschale wohl automatisch an das Einkommen des Empfängers angepasst werden und „gerecht“ gestaltet werden. Die rechtliche Zulässigkeit dieser Maßnahme wird derzeit in Frage gestellt und ist Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens!

 

Ist die Besteuerung der Energiepreispauschale legal?

Wie auf diversen anderen Seiten berichtet wurde, erfolgte die Auszahlung der Energiepreispauschale an Arbeitnehmer unter der Kategorie „Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit“ und an Selbstständige sowie Rentner als „Sonstige Einkünfte“. Dies steht jedoch nicht im Einklang mit dem Einkommensteuergesetz (EStG), da die Zahlung nicht als Lohn für erbrachte Arbeit betrachtet werden kann. Aus diesem Grund ist die rechtliche Zulässigkeit der Besteuerung der EPP fraglich.

Die Frage nach der Rechtmäßigkeit wird deshalb derzeit in einem Musterprozess vor dem Finanzgericht Münster geprüft (Aktenzeichen 14 K 1425/23). Das Urteil des Gerichts könnte sich positiv auf die Empfänger der Pauschale auswirken und möglicherweise eine Rückerstattung der geleisteten Steuern bedeuten.

 

Einspruch gegen die Besteuerung der Energiepreispauschale einreichen

Um den Einspruch einzureichen, kannst du folgenden Mustertext (Keine Gewähr für inhaltliche Korrektheit!) entweder direkt an dein Finanzamt schicken oder auch über dein Steuerprogramm einreichen:

Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022 vom XX.XX.XXXX

Steuernummer: XXX

Steuer-Identifikationsnummer: XXX

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit lege ich gegen den oben genannten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022 Einspruch ein.

 

Grund für den Einspruch ist die Besteuerung der sogenannten „Energiepreispauschale“. Da ein anhängiges Verfahren am Finanzgericht Münster (Aktenzeichen 14 K 1425/23) derzeit in Bearbeitung ist und die ausstehende Entscheidung auch Auswirkungen auf meine Angelegenheit haben wird, beantrage ich hiermit, dass die Entscheidung über meinen Einspruch bis zum Abschluss des genannten Verfahrens aufgeschoben wird.

 

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Einspruchs.

 

Mit freundlichen Grüßen

XXXX XXXX

Tobias Langner

Tobias Langner

Mein Name ist Tobias und ich blogge hier über meinen und hoffentlich auch deinen Weg raus aus dem Hamsterrad in ein finanziell sorgenfreies Leben! Derzeit arbeite ich hauptberuflich noch in einem normalen 9-to-5-Job im IT-Bereich. Das soll sich aber langfristig ändern!

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