Ein unliebsames Thema für jeden, der bereits etwas mehr Geld in Aktien, ETFs und vielleicht auch Krypto investiert hat: die Kapitalertragsteuern! Denn wer bereits über dem jährlichen Freibetrag von 1000 € pro Person liegt, z. B. wegen regelmäßiger Dividendenausschüttungen, der wird bei einem Verkauf die vollen Kapitalertragsteuern von 25 % plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen müssen, solange keine Verluste gegengerechnet werden können. Oder vielleicht doch nicht?!
Schenkung zur Vermeidung der Kapitalertragsteuer?
Eine Möglichkeit, über die ich zufällig gestolpert bin, als ich wegen Erbschaft recherchiert habe, ist, dass man auch Wertpapiere bzw. auch ganze Depots verschenken kann! Jetzt fragst Du dich vermutlich was das bringen soll. Die Antwort ist ganz einfach: Jemand anderes, z.B. die eigenen Kinder oder Enkel, können ihren Freibetrag ausnutzen, wenn die geschenkten Anteile ihrerseits verkauft werden! Wenn man also sowieso vorhat z. B. Verwandten Geld zu schenken, dann sollte man vielleicht überlegen dies in Form von im Plus befindlichen Wertpapieren zu erledigen! Dies kann sich lohnen, wenn die Beschenkten ihren Freibetrag bzw. den sog. Sparerpauschbetrag bisher gar nicht selber in Anspruch nehmen!
Laut diverser Artikel die ich dazu gefunden habe, soll dies problemlos möglich sein, solange man die Bank im Vorfeld informiert, dass es sich bei dem Übertrag auf das andere Depot um eine Schenkung an jemand anderen handelt. Dadurch zieht diese die Abgeltungssteuer nicht ab. Die Wertpapiere werden dem Empfänger dann mit den ursprünglichen Einstandskursen eingebucht.
Andere Steuern für diesen Übertrag?
Aufpassen muss man nur bzgl. der Schenkungssteuer, die je nach Verwandtschaftsgrad zum Beschenkten für diesen schon bei 20.000 € innerhalb von 10 Jahren, z.B. bei Geschwistern oder auch bei „Fremden“, mit verschiedenen Prozentsätzen zum Tragen kommen könnte. Bei den eigenen Kindern hingegen ist man bis zu 400.000 € innerhalb von 10 Jahren auf der sicheren Seite!
Fazit zum Verschenken von Aktien und ETFs
Wenn man bspw. sowieso 2000 € verschenken wollte, dann kann man für diese Summe auch einfach im Nachhinein selber wieder neu in die verschenkten Titel einsteigen, hat aber dann einen vermutlich viel höheren Einstiegskurs als damals. Dadurch müsste man bei einem späteren Verkauf für einen selber weniger Steuern zahlen. Wenn man z. B. plant einen größeren Teil des eigenen Vermögens an die Kinder oder Enkel zu übergeben, könnte man dies bei Wertpapieren in dieser Form bewerkstelligen, ohne das Kapitalertragsteuern anfallen bis die Beschenkten die Wertpapiere verkaufen.
(Achtung: Dieser Artikel ist keine professionelle Finanz- oder Steuerberatung, sondern basiert nur auf interessanten Informationen, die ich selber zu dieser Möglichkeit gefunden habe. Bitte unbedingt genau informieren sofern man etwas in der Richtung umsetzen möchte.)
Quelle: https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/finanzplanung/investieren/in-wertpapiere-investieren/aktien-verschenken.html